NIS-2 ist in Kraft: Diese Pflichten gelten jetzt
Das NIS2-Umsetzungsgesetz ist seit Dezember 2025 in Kraft. Registrierung beim BSI, Meldepflichten, Risikomanagement — was betroffene Unternehmen jetzt konkret tun müssen.
Die Zeit des Abwartens ist vorbei: Das deutsche NIS2-Umsetzungsgesetz (NIS2UmsuCG) ist seit Dezember 2025 in Kraft. Eine lange Übergangsfrist gibt es nicht mehr — betroffene Unternehmen müssen die Anforderungen erfüllen und sich registrieren. Wer jetzt handelt, vermeidet Zeitdruck und Haftungsrisiken. Das sind die vier zentralen Pflichten.
Pflicht 1: Sich selbst beim BSI registrieren
Betroffene Einrichtungen müssen sich aktiv beim BSI registrieren — eine automatische Benachrichtigung erfolgt nicht. Die Verantwortung, die eigene Betroffenheit festzustellen und sich zu melden, liegt vollständig beim Unternehmen. Der erste Schritt ist deshalb immer: Betroffenheit klären.
Pflicht 2: Risikomanagement umsetzen (Art. 21)
NIS-2 verlangt technische und organisatorische Mindestmaßnahmen. Dazu gehören unter anderem:
- Konzepte für Risikoanalyse und Informationssicherheit
- Bewältigung von Sicherheitsvorfällen (Incident Handling)
- Business Continuity, Backup-Management und Krisenmanagement
- Sicherheit in der Lieferkette
- Sicherheit bei Beschaffung, Entwicklung und Wartung
- Konzepte zur Bewertung der Wirksamkeit der Maßnahmen
- grundlegende Cyberhygiene und Schulungen
- Kryptografie und Verschlüsselung
- Zugriffskontrolle, Asset-Management und Multi-Faktor-Authentifizierung
Pflicht 3: Sicherheitsvorfälle melden
Für erhebliche Sicherheitsvorfälle gilt eine gestaffelte Meldekette an das BSI:
- innerhalb von 24 Stunden: unverzügliche Erstmeldung (Frühwarnung)
- innerhalb von 72 Stunden: detailliertere Meldung des Vorfalls
- innerhalb eines Monats: Abschlussbericht
Diese Fristen sind knapp — die Meldewege sollten vorab definiert und eingeübt sein, nicht erst im Ernstfall.
Pflicht 4: Die Geschäftsleitung steht in der Verantwortung
Die Leitung muss die Risikomanagement-Maßnahmen billigen, ihre Umsetzung überwachen und sich regelmäßig schulen lassen. Cybersicherheit ist damit ausdrücklich Chefsache — mehr dazu in unserem Beitrag zur persönlichen Haftung der Geschäftsleitung.
Was jetzt konkret zu tun ist
- Betroffenheit feststellen — Sektor, Größe, Sonderfälle.
- Ist-Stand erheben — welche der Art.-21-Maßnahmen sind schon vorhanden?
- Lücken schließen — Maßnahmenplan mit klarem Zeitrahmen.
- Beim BSI registrieren und Meldeprozesse etablieren.
- Geschäftsleitung schulen.
Schritt 1 dauert nur zwei Minuten: Starten Sie den kostenlosen NIS-2-Betroffenheits-Check.
Dieser Beitrag bietet eine erste Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung.