NIS-2 in der Energiewirtschaft
Die Energiewirtschaft zählt zu den Sektoren hoher Kritikalität und steht im Zentrum von NIS-2. Wer Strom, Gas, Öl, Wärme oder Wasserstoff erzeugt, transportiert, speichert oder handelt, gehört zu den am strengsten regulierten Bereichen.
Typische Einrichtungen
- Strom- und Gasnetzbetreiber (Übertragung & Verteilung)
- Erzeuger, Kraftwerke und Speicherbetreiber
- Stadtwerke und regionale Versorger
- Energiehändler und -lieferanten
- Betreiber von Ladepunkten und Wasserstoff-Infrastruktur
- Mineralöl- und Wärmeversorgung
Was NIS-2 hier bedeutet
In einem Sektor hoher Kritikalität gelten Unternehmen ab 250 Mitarbeitenden oder über 50 Mio. € Umsatz als wesentliche Einrichtung — mit den umfangreichsten Pflichten und aktiver Aufsicht durch das BSI. Ab 50 Mitarbeitenden oder über 10 Mio. € Umsatz greift die Einstufung als wichtige Einrichtung.
Viele Energieunternehmen sind zusätzlich als Betreiber kritischer Anlagen (KRITIS) erfasst — dann gelten die Pflichten unabhängig von der Größe. Wer hier tätig ist, sollte die eigene Betroffenheit verbindlich feststellen lassen.
Zwei Kategorien, ein einfaches Prinzip
Maßgeblich sind Sektor und Unternehmensgröße. Sonderfälle — etwa Betreiber kritischer Anlagen — fallen unabhängig von der Größe darunter.
- ab 250 Mitarbeitende
- oder über 50 Mio. € Umsatz
- in Sektoren hoher Kritikalität
Strengste Pflichten, aktive Aufsicht durch das BSI.
- ab 50 Mitarbeitende
- oder über 10 Mio. € Umsatz
- in allen erfassten Sektoren
Verbindliche Melde- und Sicherheitspflichten.
Häufige Fragen
In der Regel ja. Stadtwerke betreiben typischerweise Energie- und oft Wasserversorgung in Sektoren hoher Kritikalität. Erreichen sie die Größenschwellen oder gelten als Betreiber kritischer Anlagen, fallen sie unter NIS-2 — häufig als wesentliche Einrichtung.
Unterhalb der Schwellen (unter 50 Mitarbeitende und bis 10 Mio. € Umsatz) sind kleine Unternehmen meist ausgenommen. Ausnahme: Betreiber kritischer Anlagen sind unabhängig von der Größe erfasst. Der kostenlose Check gibt eine erste Einordnung.