NIS-2 in der Lieferkette: Auch Zulieferer sind betroffen

Auch wer selbst nicht unter NIS-2 fällt, bekommt die Anforderungen über Verträge weitergereicht. Was Zulieferer und Dienstleister jetzt wissen müssen.

„Wir sind zu klein für NIS-2” — dieser Satz stimmt oft, schützt aber nicht vor den Folgen. Denn NIS-2 wirkt über die Lieferkette weiter: Betroffene Unternehmen müssen die Sicherheit ihrer Lieferanten mitberücksichtigen — und geben die Anforderungen vertraglich weiter.

Warum NIS-2 die Lieferkette einbezieht

Die Mindestmaßnahmen nach Art. 21 umfassen ausdrücklich die Sicherheit der Lieferkette. Eine betroffene Einrichtung muss die Risiken bewerten, die von ihren Dienstleistern und Zulieferern ausgehen — und Maßnahmen ergreifen, um sie zu begrenzen. In der Praxis heißt das: Die Anforderungen wandern vertraglich nach unten.

Was auf Zulieferer zukommt

Auch ohne eigene NIS-2-Pflicht sollten Dienstleister und Zulieferer damit rechnen, dass Kunden zunehmend verlangen:

  • vertragliche Sicherheitsanforderungen und Zusicherungen
  • Nachweise über das eigene Sicherheitsniveau (Fragebögen, Zertifikate, Audits)
  • Meldepflichten bei Sicherheitsvorfällen, die den Kunden betreffen
  • Mitwirkung bei Risikobewertungen und Audits

Wer diese Erwartungen erfüllt, hat einen echten Wettbewerbsvorteil — wer sie ignoriert, riskiert, als Lieferant auszufallen.

So bereiten Sie sich vor

  1. Eigene Betroffenheit prüfen — vielleicht fallen Sie doch direkt unter NIS-2.
  2. Sicherheitsniveau dokumentieren — was ist vorhanden, was fehlt?
  3. Auf Kundenanforderungen vorbereiten — Standardnachweise und Ansprechpartner definieren.
  4. Vorfall-Meldewege klären, auch Richtung Kunden.

Ob Sie selbst direkt betroffen sind, finden Sie in zwei Minuten heraus: kostenloser NIS-2-Betroffenheits-Check.

Dieser Beitrag bietet eine erste Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung.