NIS-2 in der öffentlichen Verwaltung
Die öffentliche Verwaltung wird von NIS-2 als Sektor hoher Kritikalität geführt. Für Einrichtungen der Verwaltung gelten teils eigene Regelungen im deutschen Umsetzungsgesetz.
Typische Einrichtungen
- Einrichtungen der Bundesverwaltung
- Landesbehörden (nach jeweiliger Landesregelung)
- Kommunale Einrichtungen mit kritischer Funktion
- Öffentliche IT-Dienstleister
Was NIS-2 hier bedeutet
Die genaue Erfassung der öffentlichen Verwaltung — insbesondere auf Landes- und kommunaler Ebene — richtet sich nach dem deutschen NIS2-Umsetzungsgesetz und ergänzenden Landesregelungen.
Weil die Zuständigkeiten und Schwellen hier von der Trägerschaft abhängen, sollte die Einordnung im Einzelfall verbindlich geprüft werden.
Zwei Kategorien, ein einfaches Prinzip
Maßgeblich sind Sektor und Unternehmensgröße. Sonderfälle — etwa Betreiber kritischer Anlagen — fallen unabhängig von der Größe darunter.
- ab 250 Mitarbeitende
- oder über 50 Mio. € Umsatz
- in Sektoren hoher Kritikalität
Strengste Pflichten, aktive Aufsicht durch das BSI.
- ab 50 Mitarbeitende
- oder über 10 Mio. € Umsatz
- in allen erfassten Sektoren
Verbindliche Melde- und Sicherheitspflichten.
Häufige Fragen
Das hängt von der jeweiligen Landesregelung und der Funktion der Einrichtung ab. Kommunale Einrichtungen mit kritischer Funktion können erfasst sein; eine pauschale Antwort gibt es nicht — die Einzelfallprüfung entscheidet.
Einrichtungen der Bundesverwaltung fallen unter besondere Regelungen des Umsetzungsgesetzes. Für Landes- und Kommunalbehörden ist die jeweilige Landesumsetzung maßgeblich.