NIS-2 in der Wasserwirtschaft
Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung zählen zu den Sektoren hoher Kritikalität — Grundversorgung, deren Ausfall Menschen unmittelbar trifft.
Typische Einrichtungen
- Trinkwasserversorger
- Abwasserentsorger und Kläranlagen
- Wasser- und Bodenverbände
- Kommunale Eigenbetriebe
- Stadtwerke mit Wassersparte
Was NIS-2 hier bedeutet
Wasserversorger erreichen je nach Größe die Schwellen zur wichtigen oder wesentlichen Einrichtung. Viele sind zusätzlich als Betreiber kritischer Anlagen erfasst und damit unabhängig von der Größe in der Pflicht.
Gerade bei kommunalen Strukturen lohnt eine genaue Zuordnung — Trägerschaft und Größe entscheiden über die Einstufung.
Zwei Kategorien, ein einfaches Prinzip
Maßgeblich sind Sektor und Unternehmensgröße. Sonderfälle — etwa Betreiber kritischer Anlagen — fallen unabhängig von der Größe darunter.
- ab 250 Mitarbeitende
- oder über 50 Mio. € Umsatz
- in Sektoren hoher Kritikalität
Strengste Pflichten, aktive Aufsicht durch das BSI.
- ab 50 Mitarbeitende
- oder über 10 Mio. € Umsatz
- in allen erfassten Sektoren
Verbindliche Melde- und Sicherheitspflichten.
Häufige Fragen
Häufig ja. Trink- und Abwasser sind Sektoren hoher Kritikalität; bei Erreichen der Schwellen oder als KRITIS-Betreiber fallen Versorger unter NIS-2. Die kommunale Trägerschaft ändert daran grundsätzlich nichts.
Sehr kleine Verbände unter den Größenschwellen können ausgenommen sein — sofern sie nicht als Betreiber kritischer Anlagen gelten. Der Check gibt eine erste Orientierung.