NIS-2 im Transport- und Verkehrssektor
Der Verkehrssektor — Luft, Schiene, Wasser und Straße — gehört zu den Sektoren hoher Kritikalität. NIS-2 nimmt Betreiber von Verkehrsinfrastruktur und kritischen Verkehrsdiensten in die Pflicht.
Typische Einrichtungen
- Luftfahrt: Flughäfen, Luftverkehrsgesellschaften, Flugsicherung
- Schiene: Eisenbahnverkehrs- und Infrastrukturunternehmen
- Schifffahrt: Häfen, Reedereien, Hafenbehörden
- Straße: Verkehrsmanagement, Betreiber intelligenter Verkehrssysteme
- Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)
- Logistik mit kritischer Infrastrukturfunktion
Was NIS-2 hier bedeutet
Maßgeblich sind Sektorzugehörigkeit und Größe: ab 250 Mitarbeitenden oder über 50 Mio. € Umsatz wesentliche, ab 50 Mitarbeitenden oder über 10 Mio. € Umsatz wichtige Einrichtung.
Entscheidend ist die Funktion innerhalb des Verkehrssystems. Reine Speditionen ohne kritische Infrastrukturfunktion sind nicht automatisch erfasst — die Abgrenzung lohnt eine genaue Prüfung.
Zwei Kategorien, ein einfaches Prinzip
Maßgeblich sind Sektor und Unternehmensgröße. Sonderfälle — etwa Betreiber kritischer Anlagen — fallen unabhängig von der Größe darunter.
- ab 250 Mitarbeitende
- oder über 50 Mio. € Umsatz
- in Sektoren hoher Kritikalität
Strengste Pflichten, aktive Aufsicht durch das BSI.
- ab 50 Mitarbeitende
- oder über 10 Mio. € Umsatz
- in allen erfassten Sektoren
Verbindliche Melde- und Sicherheitspflichten.
Häufige Fragen
Nicht jede Spedition automatisch. Erfasst sind vor allem Unternehmen mit kritischer Verkehrsinfrastruktur-Funktion (z. B. Häfen, Flughäfen, Bahninfrastruktur). Reine Transportdienstleister sollten ihre Funktion und Größe im Einzelfall prüfen.
Verkehrsbetriebe des ÖPNV können als Teil der kritischen Verkehrsinfrastruktur erfasst sein, sofern sie die Größenschwellen erreichen oder als Betreiber kritischer Anlagen gelten. Der Check ordnet das vorab ein.